Ich habe beim Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) mal nachgefragt wie es mit den Rechten zur Veröffentlichung der ZP2009 der Mediengestalter Digital und Print sowie den „Druckmuseum Bremen“-Plakaten aussieht. Nachdem bundesweit alle ZP abgeschlossen sind, erteilt der ZFA auf Anfrage die Genehmigung zur Veröffentlichung zu privaten Zwecken. Man kann sich dann unter dieser Adresse anmelden.
Leider läuft die praktische ZP in manchen Bundesländern noch bis zum Herbst und darf vor Oktober nicht veröffentlicht werden. So wie ich den Satz „Wir setzen dann einen Link zu der Prüfung auf Ihre private Homepage“ (Zitat) allerdings interpretiere, darf man sein Plakat selbst nach der Registrierung lediglich auf der ZFA-Seite ausstellen. Bei weiteren Fragen: jacob@zfamedien.de
Tags: zwischenprüfung
23/06/2009 um 08:26
das ist echt doof. ich meine wir haben doch auch die rechte daran… aber danke für die hinweise